Stand Januar 2022
1. Definitionen
2. Geltungsbereich
3. Angebot
4. Zustandekommen des Vertrages
5. Lieferung
6. Reklamationsfrist und Warenmängel
7. Zahlung
8. Besondere Bestimmungen in Bezug auf Dauervertragsverhältnisse
9. Aussetzung und Auflösung
10. Haftung
11. Höhere Gewalt
12. Eigentumsvorbehalt
Die von GSC gelieferten Waren bleiben Eigentum von GSC, bis der Kunde alle (Zahlungs-) Verpflichtungen aus diesem Vertrag, aber auch aus allen anderen Vereinbarungen zwischen denselben Parteien vollständig erfüllt hat.
13. Pfandrecht
GSC ist berechtigt, alles, was der Kunde an GSC geliefert hat, sowie alles, was GSC zugunsten des Kunden hergestellt hat, zurückzubehalten, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, aber auch aus allen anderen Vereinbarungen zwischen denselben Parteien vollständig erfüllt hat.
14. Außergerichtliche Kosten, anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Bei GSC lieben wir Fragen. Weil wir glauben, dass Neugier für den Fortschritt unerlässlich ist. Stellen Sie also Ihre Frage!